Vaduz (ots/ikr) – Am 11. November 2016 unterzeichnete Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer in Bern die Zusammenarbeitsvereinbarung mit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Die Unterzeichnung fand im Beisein von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein statt. Für die Schweiz unterzeichnete Staatsekretär Mauro Dell’Ambrogio vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Es war der beiderseitige Wunsch, die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung, namentlich mit der schweizerischen Kommission für Technologie und Innovation (KTI), auf eine vertragliche Basis zu stellen. Zusammen mit einer übergeordneten gemeinsamen Erklärung zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation soll dies den Wirtschafts- und Innovationsstandort Liechtenstein und die umliegende Region weiter stärken.
Erweiterung eines jahrelangen Goodwills
Liechtensteinische Unternehmen konnten bereits seit vielen Jahren von der KTI als Förderagentur profitieren, wobei in allen Projekten die Fördermittel jeweils an die schweizerischen Forschungsinstitutionen, wie beispielsweise die NTB, ETH oder EMPA, gingen. Es soll nun nicht nur diese Leistung auf eine vertragliche Basis gestellt werden – wobei die Fördermittel nach wie vor von der Schweiz fliessen werden -, sondern neu sollen auch liechtensteinische Forschungsinstitutionen in den Genuss von Fördergeldern für Projekte mit inländischen oder schweizerischen Unternehmen kommen. In diesen Fällen wird Liechtenstein die notwendigen Fördergelder zur Verfügung stellen, welche ausschliesslich den Forschungsinstitutionen zugutekommen.
Zustimmung des Landtags steht noch aus
Für die Jahre 2014 bis 2016 haben bis heute 11 liechtensteinische Unternehmen, davon 6 KMU, 27 Gesuche bei der KTI über gesamthaft 24.4 Mio. Franken eingebracht. Davon wurden CHF 10 Mio. an Bundesbeiträgen an Forschungseinrichtungen (in der Schweiz) ausbezahlt. Die liechtensteinischen Unternehmen ihrerseits trugen zusätzlich CHF 14.4 Mio. zu den Projekten bei.
Die Regierung geht in ihrer Schätzung davon aus, dass für Projekte mit liechtensteinischen Forschungsinstitution rund 300’000 Franken pro Jahr anfallen werden. Diese Gelder sollen budgetneutral vom Wirtschaftsförderkonto abgezogen und neu in einem separaten Konto ausgewiesen werden. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz muss die Regierung zwecks Ausscheidung dieser bereits vorhandenen Budgetmittel den Landtag mit einem Verpflichtungskredit von 1.2 Mio. Franken für 4 Jahre, der Dauer der Vereinbarung, im Dezemberlandtag begrüssen.
„Ich freue mich über diese Vereinbarung, da sie die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung mit der Schweiz auf eine neue Ebene hebt. Insbesondere freue ich mich darüber, dass wir für die Umsetzung dieser weiteren Massnahme aus der Standortstrategie 2.0 keine zusätzlichen Mittel benötigen werden“, sagte Zwiefelhofer nach der Unterzeichnung. Er zeigte sich auch höchst erfreut darüber, dass für die Evaluation von förderwürdigen Projekten keine zusätzlichen Ressourcen beim Staat aufgebaut werden müssen: „Wir können uns diesbezüglich auf die Durchführung der Projektevaluation auf die KTI verlassen, welche uns dann eine entsprechende Empfehlung gibt.“ Die Vereinbarung soll nach Zustimmung des Landtags voraussichtlich im 1. Quartal 2017 in Kraft treten.