Zusammenlegung von Sekundarschulkreisen: Abschluss der Überprüfung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat im Rahmen des Konsolidierungsprogramms KP17 die Zusammenlegung von Sekundarschulkreisen überprüft. Betroffen waren die Gemeinden Beromünster, Buttisholz, Grosswangen, Luthern, Menznau, Nebikon, Neuenkirch, Pfaffnau, Rickenbach, Schötz, Wauwil und Wolhusen.

Aufgrund der vorgelegten Argumente der Gemeinden hat der Regierungsrat nun Folgendes beschlossen: Nebikon und Schötz bilden zur Optimierung der Klassenplanung ab Schuljahr 2018/19 einen gemeinsamen Sekundarschulkreis mit zwei Standorten. Buttisholz erhält für das Schuljahr 2017/18 eine ausserordentliche Bewilligung zur Führung einer Klasse mit den Niveaus B/C und muss auf das Schuljahr 2018/19 vom kooperativen Modell auf das integrierte Modell wechseln. Wolhusen muss auf das Schuljahr 2020/21 vom kooperativen Modell auf das integrierte Modell wechseln. Neuenkirch muss das Sekundarschulmodell überprüfen. Die übrigen Sekundarschulkreise können das bisherige Modell beibehalten, müssen aber die Vorgaben für die Klassenbildung einhalten und bei Bedarf altersgemischte Klassen führen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]