Der Erziehungsrat arbeitet seit vielen Jahren mit hoher Priorität daran, die Volksschule in Uri für den digitalen Wandel fit zu trimmen. Aus diesem Grund hat er auch die Revision der Richtlinien für den Einsatz digitaler Lernmittel an der Volksschule des Kantons Uri lanciert. Die Vernehmlassung hat nun gezeigt, dass die Mehrheit mit den vorgeschlagenen Anpassungen einverstanden ist. Somit ist der Weg frei, dass künftig alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse ein persönliches digitales Gerät zum Lernen und für schulische Arbeiten zur Verfügung haben.
Der digitale Wandel in der Gesellschaft schreitet unaufhaltsam voran. Damit er mit dem Wandel Schritt halten kann, muss sich auch der Unterreicht in der Schule verändern. Ein wichtiges Element in diesem Veränderungsprozess ist die Revision der Richtlinien für den Einsatz digitaler Lernmittel an der Volksschule des Kantons Uri. Im Zentrum dieser vom Erziehungsrat des Kantons Uri lancierten Revision stehen die Einführung von 1-to-1-Computing ab der 5. Primarschule sowie die Stärkung der pädagogischen Unterstützung im Umgang mit digitalen Lernmitteln.
1-to-1-Computing ab der 5. Klasse
Die im Sommer/Herbst 2021 durchgeführte Vernehmlassung hat nun gezeigt: Die Mehrheit der Befragten ist mit der Revision der ICT-Richtlinien als Ganzes einverstanden. Während die kantonsweit angestrebte Einführung des 1-to-1-Computing insgesamt befürwortet wird, gibt es bei der Art und Weise, wie der Erziehungsrat die pädagogische Unterstützung im Umgang mit digitalen Lernmitteln stärken will, noch Vorbehalte. Klärungsbedarf gibt es zudem bei der Frage, ob künftig allenfalls eine zentrale Stelle die erforderlichen digitalen Geräte beschaffen sollte – wobei der Erziehungsrat nicht unnötig stark in die Hoheit der Gemeinden als Trägerin der Volksschule eingreifen will.
Die offenen Fragen werden in den kommenden Wochen vom Amt für Volksschulen geklärt, und zwar in Zusammenarbeit mit den Schulleitenden und den ICT-Verantwortlichen an den Schulen. Hernach wird der Erziehungsrat die revidierten Richtlinien beschliessen und per 31. August 2022 in Kraft setzen, wobei eine Übergangsfrist von drei Jahren den Schulen ausreichend Zeit lassen soll, die Neuerungen zu vollziehen. An den Kosten beteiligt sich der Kanton substanziell.
Neue Lernkultur
Der Erziehungsrat ist überzeugt, dass die revidierten ICT-Richtlinien wirkungsvoll mithelfen, dass künftig alle Urner Schulkinder gute Voraussetzungen haben, um den Kompetenzerwerb in einer neuen Lernkultur meistern zu können, selbstverständlich gemäss geltendem Lehrplan 21. Überdies wird in den kommenden Tagen eine vom Erziehungsrat einberufene Arbeitsgruppe eine Vision für die «Urner Volksschule in der Digitalkultur» erarbeiten. Die Gruppe ist breit besetzt und wird im Lauf des kommenden Jahrs die gewonnenen Erkenntnisse präsentieren.
Hinweis: Der Bericht zur Auswertung der Vernehmlassung zur Revision der ICT-Richtlinien ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]