Zweimal Ja zu den beiden Gesetzesänderungen

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Staatskanzlei Luzern

Die Luzerner Stimmberechtigten haben über zwei kantonale Vorlagen entschieden: Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes wurde deutlich, die Initiative zur Änderung des Spitalgesetzes knapp angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 29,31 Prozent (Finanzausgleich) bzw. 29,44 Prozent (Spitalgesetz).

Am 18. Mai 2025 haben die Luzernerinnen und Luzerner über die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes sowie die Änderung des Spitalgesetzes abgestimmt.

Deutsches Ja zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes
Mit einem Ja-Anteil von 86,95 Prozent haben die Luzerner Stimmberechtigten am heutigen Abstimmungssonntag der Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes zugestimmt. „Diese deutliche Zustimmung freut den Regierungsrat und ist ein wichtiges Zeichen für unseren Finanzausgleich, welcher dank dem Abstimmungsergebnis mit gezielten Änderungen stabilisiert werden kann“, sagt Reto Wyss, Regierungspräsident und Finanzdirektor des Kantons Luzern. „Mit dem heutigen Ja bleibt auch die Solidarität zwischen den Gemeinden gewährleistet“, so Reto Wyss weiter.

Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes beinhaltet drei gewichtige Änderungen. Neu gilt eine Wachstumsbegrenzung des Ressourcenausgleichs von 10 Prozent pro Jahr. Weiter wird der Lastenausgleich vom Ressourcenausgleich entkoppelt. Neu muss der Lastenausgleich nicht mehr mindestens 50 Prozent vom Ressourcenausgleich betragen. Dabei werden neu alle Gemeindemitglieder gleich abgeschöpft. Dank dem Ja des Luzerner Stimmvolks treten die Bestimmungen per 1. Juni 2025 in Kraft. Damit ist sichergestellt, dass der Finanzausgleich 2026 nach neuem Recht erstellt werden kann. Die Arbeiten für die Totalrevision des Finanzausgleichs werden zügig vorangetrieben.

Änderung des Spitalgesetzes wird knapp angenommen
Die Luzerner Stimmbevölkerung hat sich für eine Revision des Spitalgesetzes ausgesprochen und zwar mit 51,72 Prozent. Das bedeutet, dass die medizinische Grund- und Notfallversorgung an den drei Standorten des Luzerner Kantonsspitals LUKS – also Luzern, Wolhusen und Sursee – neu gesetzlich verankert ist. Das LUKS ist gesetzlich verpflichtet, an seinen drei Standorten die folgenden Bereiche abzudecken und anzubieten:

  • Innere Medizin
  • Allgemeine Chirurgie
  • Gynäkologie/Geburtshilfe
  • Anästhesie
  • Intensivpflege auf dem Niveau einer Überwachungsstation (Intermediate Care Unit)
  • eine interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stundenbereitschaft, wobei die Leistungen auch ambulant erbracht werden könnenGesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor: «Ich freue mich über das Ja der Luzernerinnen und Luzerner. Mit dem neuen Spitalgesetz werden Legalität und Klarheit geschaffen.» Die Flexibilität, die es für den Wandel im Gesundheitswesen braucht, wird gewahrt. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, dass vom definierten Leistungsangebot abgewichen werden kann – zB bei einem Fachkräftemangel oder bei sinkender Qualität bei einer Fachrichtung. In diesem Fall muss der Regierungsrat die zuständige parlamentarische Kommission vorgängig konsultieren.

    Die Zustimmung zur Spitalgesetzrevision löst keine Kosten aus, die es heute noch nicht gibt oder die bereits eingeplant sind. Mit dem neuen Spitalgesetz werden keine konkreten Projekte beschlossen und es entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Es schafft tatsächlich ein rechtliches Fundament, auf dem zukünftige Entwicklungen – wie etwa der Bau oder Umbau von Spitalbauten – geplant, gesteuert und priorisiert werden können. Diese Entscheide erfolgen auch weiterhin über separate politische Prozesse sowie Finanzierungsentscheide.

    Alle Abstimmungsergebnisse basieren auf den provisorischen Schlussresultaten vom 18. Mai 2025 von 12.00 Uhr.


    Anhang
    Ergebnisse Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes
    Ergebnis Änderung des Spitalgesetzes