Zwischenbilanz Gemeindeverteilung: 36 Gemeinden erfüllen Aufnahmesoll

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Per Ende September erfüllten 36 Luzerner Gemeinden das vom Regierungsrat festgelegte Aufnahmesoll im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Damit fehlen in den restlichen 13 Gemeinden noch insgesamt 53 Unterkunftsplätze. Kommt es in den nächsten Wochen nicht zu unerwarteten Entwicklungen, wird die Gemeindeverteilung per 31. Dezember 2016 eingestellt.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prognostizierte für 2016 40‘000 neue Asylgesuche. Aufgrund der damit verbundenen angespannten Unterbringungssituation löste der Kanton Luzern anfangs 2016 die Gemeindeverteilung aus und der Regierungsrat bestimmte anhand der SEM-Prognose den Verteilschlüssel und damit das Aufnahmesoll für 49 Gemeinden. Aufgrund der Entwicklung in der Asylmigration hat der Bund kürzlich die Zahl der Asylgesuche für das Jahr 2016 auf 30‘000 korrigiert. Die Gemeindeverteilung, welche auf einer Sollerfüllung von 75 Prozent basiert, entspricht dieser neuen Prognose. Auf eine Anpassung des Verteilschlüssels kann somit verzichtet werden.

Zwischenbilanz per 30. September 2016
Im dritten Quartal 2016 haben 18 Gemeinden Ersatzabgaben von total rund 140’000 Franken in Rechnung gestellt erhalten. Im 2016 wurden damit bisher total 305’000 Franken Ersatzabgaben erhoben. Sieben Gemeinden haben gegen die Ersatzabgaben Beschwerde eingelegt. Im Verlaufe des dritten Quartals erfüllten fünf weitere Gemeinden ihr Aufnahmesoll komplett. Mit Stichtag 30. September 2016 erfüllen damit 36 Gemeinden ihre Aufnahmepflicht. Die 13 Gemeinden, auf welche dies noch nicht zutrifft, müssen insgesamt noch 53 Unterkunftsplätze bereitstellen.

Dank der guten Zusammenarbeit mit den Gemeinden können im Verlaufe des laufenden Monats 220 neue oberirdische Zentrenplätze bezogen werden. Damit ist der Kanton in der Lage, erste unterirdische Unterkunftsplätze vorzeitig abzubauen. Der Betrieb der temporären Unterkünfte in den Zivilschutzanlagen in Ruswil und Buchrain wird im Dezember 2016 eingestellt – rund ein halbes Jahr früher als geplant. Aufgrund der leicht entspannten Lage ist es zudem möglich, in Gemeinden mit einer überproportionalen Sollerfüllung erste Wohnungen aufzugeben. Damit wird eine ausgewogenere Verteilung von Personen aus dem Asylbereich über das ganze Kantonsgebiet weiter vorangetrieben.

Einstellung der Gemeindeverteilung per 31. Dezember 2016 vorgesehen
Aufgrund der Entwicklungen in der europäischen Asylmigration verlor die Schweiz als Zielland im 2016 deutlich an Attraktivität. Dadurch hat sich auch die Lage im Kanton Luzern etwas entspannt. Aufgrund der Priorisierung von Dublin-Gesuchen ist der Bund mit den Asylverfahren jedoch in Verzug. Der Bestand an Asylsuchenden, welche im Kanton Luzern unterzubringen und zu betreuen sind, ist mit rund 1‘800 Personen weiterhin sehr hoch.

Mit dem Einsetzen des instabilen Herbst- und Winterwetters dürfte sich die Zahl der Anlandungen in Italien in den nächsten Monaten deutlich reduzieren. Dies würde sich weiter entlastend auf die Asylmigration in die Schweiz auswirken. Kommt es in den nächsten Wochen nicht zu unerwarteten Entwicklungen, ist davon auszugehen, dass die Gemeindeverteilung per 31. Dezember 2016 eingestellt werden kann. Mit Beendigung der Gemeindeverteilung wird auch die Verteilung der Ersatzabgaben auf jene Gemeinden vorgenommen, welche das Aufnahmesoll im 2016 übererfüllt haben.

Anhang
Gemeindeverteilung Asylsuchende 2016 (Stand: 30. September 2016)
Zwischenbilanz Zuweisungen Gemeinden (Stand: 30. September 2016)

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Gestalteter Gesellschaftswandel[content_block id=29782 slug=ena-banner]