
Wie ein Handwerksbetrieb aus der Innerschweiz einen teuren Übersetzungsfehler gerade noch verhindert hat Symbolbild
Inhaltsverzeichnis
- Der Auftrag
- Der kritische Punkt
- Wie der Fehler entdeckt wurde
- Die Korrektur
- Was sich daraus lernen lässt
- Fazit
Ein Auftrag über mehrere hunderttausend Franken, ein Kunde aus der Romandie und ein Vertrag, der in letzter Minute noch einmal geprüft werden musste. So beginnt die Geschichte eines kleinen Betriebs aus der Region, der sich auf Innenausbau und Möbelbau spezialisiert hat. Der Name des Betriebs bleibt hier aus Datenschutzgründen ungenannt.
Die Geschichte zeigt gut, wie schnell ein einzelnes Wort in einem Vertrag zwischen den Sprachregionen der Schweiz zu einem echten Risiko werden kann, und wie ein einfacher Zwischenschritt half, das Problem noch vor der Unterschrift zu entdecken.
Der Auftrag
Der Betrieb, seit über zwanzig Jahren in der Innerschweiz tätig, hatte einen grösseren Auftrag für den Innenausbau eines Bürogebäudes in der Westschweiz erhalten. Der Werkvertrag wurde ursprünglich auf Deutsch verfasst, musste aber für den Kunden auf Französisch vorliegen, da die Geschäftsleitung des Kundenunternehmens ausschliesslich französischsprachig war.
Wie bei vielen kleineren Betrieben üblich, gab es keine eigene Rechtsabteilung und keinen festen Übersetzungsdienstleister. Der Geschäftsführer entschied sich, den Vertrag selbst mit einem gängigen Online-Übersetzungstool zu übersetzen, in der Annahme, dass ein Vertrag über Handwerksleistungen sprachlich nicht allzu kompliziert sei.
Der kritische Punkt
Der Vertrag enthielt eine Klausel zur Haftung bei Verzögerungen, ein Standardpassus, wie er in praktisch jedem Werkvertrag vorkommt. Auf Deutsch war klar formuliert, dass der Betrieb nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann, nicht aber bei leichten Verzögerungen durch Lieferengpässe, die in der Baubranche fast unvermeidlich sind.
Die maschinelle Übersetzung übertrug diese Klausel jedoch mit einer Formulierung, die im Französischen deutlich weiter gefasst war, als es das deutsche Original vorsah. Statt einer Haftung nur bei groben Pflichtverletzungen entstand im übersetzten Text der Eindruck einer generellen Haftung für praktisch jede Verzögerung.
Der Unterschied liegt in der Wahl eines einzigen juristischen Fachbegriffs. Im Deutschen ist die Unterscheidung zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit klar etabliert. Die französische Rechtssprache kennt vergleichbare Abstufungen, aber ein Übersetzungstool wählt nicht zwangsläufig den präzisesten Begriff, sondern oft den statistisch wahrscheinlichsten, und das ist nicht immer dasselbe.
Wie der Fehler entdeckt wurde
Bevor der Vertrag verschickt wurde, bat der Geschäftsführer einen Bekannten, der beruflich mit mehrsprachigen Verträgen zu tun hat, um einen kurzen Blick auf die französische Version. Dieser empfahl, die Klausel nicht nur einmal, sondern über mehrere KI-Modelle gleichzeitig übersetzen zu lassen und die Ergebnisse zu vergleichen, statt sich auf eine einzelne automatische Übersetzung zu verlassen.
Genau für diesen Zweck eignet sich ein Werkzeug wie MachineTranslation.com. Die Plattform übersetzt denselben Text parallel mit 22 verschiedenen KI-Modellen und zeigt an, bei welcher Formulierung sich die Modelle einig sind und wo sie auseinandergehen. Für die Haftungsklausel des Betriebs zeigte der Vergleich zwischen Deutsch und Französisch genau das, was zu befürchten war: Ein Teil der Modelle übersetzte den Begriff korrekt im Sinne von grober Fahrlässigkeit, ein anderer Teil wählte eine breitere, risikoreichere Formulierung.
Diese Uneinigkeit zwischen den Modellen war das entscheidende Warnsignal. Wäre nur ein einziges Modell verwendet worden, hätte niemand erfahren, dass es überhaupt zwei mögliche Lesarten gab.
Die Klausel im Vergleich
Version | Bedeutung |
Deutsches Original | Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit |
Fehlerhafte KI-Übersetzung (ein Teil der Modelle) | Haftung für praktisch jede Verzögerung |
Korrekte KI-Übersetzung (anderer Teil der Modelle) | Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, wie im Original |
Finale, geprüfte Fassung | Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, fachlich bestätigt |
Die Korrektur
Mit diesem Hinweis liess der Betrieb die kritische Klausel von einer Fachperson für juristische Übersetzungen gegenlesen. Die Korrektur betraf am Ende nur einen einzigen Satz, aber genau diesen Satz hätte im Streitfall ein Gericht wörtlich ausgelegt.
Der Auftrag wurde wie geplant unterschrieben, dieses Mal mit einer Haftungsklausel, die auf Französisch exakt das aussagte, was auf Deutsch beabsichtigt war.
Was sich daraus lernen lässt
Diese Geschichte ist kein Einzelfall. Viele kleinere und mittlere Betriebe in der Schweiz arbeiten regelmässig über die Sprachgrenzen hinweg, ohne über eine eigene Rechtsabteilung oder einen festen Übersetzungspartner zu verfügen. Genau in dieser Grössenordnung entstehen die meisten stillen Übersetzungsfehler, nicht weil niemand aufmerksam ist, sondern weil ein einzelnes automatisiertes Ergebnis oft fehlerfrei wirkt, selbst wenn es das nicht ist.
Drei Punkte lassen sich aus diesem Beispiel mitnehmen:
Verträge verdienen einen zweiten Blick. Marketingtexte oder interne Notizen verzeihen kleine Ungenauigkeiten. Verträge nicht.
Ein einzelnes Übersetzungsergebnis zeigt keine Unsicherheit an. Erst der Vergleich mehrerer Modelle macht sichtbar, wo eine Formulierung mehrdeutig war.
Bei kritischen Klauseln lohnt sich am Ende immer noch die menschliche Prüfung. Technologie kann Unstimmigkeiten aufdecken, die endgültige juristische Einordnung bleibt Aufgabe einer Fachperson.
Fazit
Der Betrieb aus der Innerschweiz hatte am Ende Glück im doppelten Sinn: Der Fehler wurde entdeckt, bevor er zum Problem wurde, und die Lösung kostete am Ende nur einen aufmerksamen Zwischenschritt, nicht einen langwierigen Rechtsstreit.
Für Unternehmen, die regelmässig über Sprachgrenzen hinweg Verträge oder wichtige Dokumente austauschen, zeigt dieses Beispiel, wie wenig Aufwand nötig ist, um ein deutlich höheres Risiko zu vermeiden. Manchmal reicht es, eine einzelne Klausel nicht nur einmal, sondern mit mehreren Werkzeugen zu prüfen, bevor sie zur rechtlichen Grundlage eines Auftrags wird.

