A4 Axenstrasse: Temporäre Aufhebung des Velofahrverbots für das «Klausen Monu- ment»

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A4 Axenstrasse Symbolbild

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gilt auf der A4 Axenstrasse zwischen
Brunnen und Sisikon ein Velofahrverbot. Anlässlich des «Klausen Monuments»
am Sonntag, dem 13. September 2026, wird der Klausenpass für den motorisier-
ten Verkehr gesperrt. Gleichzeitig wird die Axenstrasse für den Anlass vorüber-
gehend für Velofahrende geöffnet.

Mehrere tausend Velobegeisterte nehmen jeweils am jährlich stattfindenden «Klau-
sen Monument» teil. Damit die Velofahrenden ungehindert über den Pass zwischen
den Kantonen Uri und Glarus fahren können, ist die Klausenpassstrasse am Sonntag,
dem 13. September 2026, für den motorisierten Verkehr gesperrt.

Aufgrund des Velogrossanlasses ist auf der Axenstrasse mit deutlich mehr Langsam-
verkehr als an anderen Tagen zu rechnen. Um lange Wartezeiten wegen überfüllter
Züge oder Veloverlad-Shuttles zu vermeiden, wird das Velofahrverbot auf der
Axenstrasse zwischen Brunnen und Sisikon am Sonntag, dem 13. September 2026,
vorübergehend aufgehoben. Die bestehenden flankierenden Massnahmen werden er-
neut umgesetzt.

Die Aufhebung des Velofahrverbots erfolgt unter dem Vorbehalt, dass es auf der
Axenstrasse nicht zu Behinderungen durch Naturgefahren kommt. Bei entsprechen-
den Ereignissen kann die Regelung angepasst werden.