Der Kanton Luzern reagiert auf internationale Steuerentwicklungen und will ab 2026 bis zu 300 Millionen Franken in ein Massnahmenpaket investieren, das Rahmenbedingungen für Unternehmen stärkt und die Lebensqualität der Bevölkerung verbessert. Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Weiterentwicklung der Standortförderung nach der Vernehmlassung überarbeitet und legt sie nun dem Kantonsrat vor. Die Stimmbevölkerung wird voraussichtlich im September 2026 darüber entscheiden.
Der Kanton Luzern gehört heute national und international zu den attraktivsten Unternehmensstandorten. Die Bevölkerung schätzt die hohe Lebensqualität im Kanton Luzern und auch die finanzielle Situation des Kantons ist aktuell sehr gut. Das ist wesentlich auf die erfolgreiche Standortpolitik zurückzuführen. Internationale Entwicklungen im Steuerbereich wie die OECD-Mindestbesteuerung verschlechtern die Standortattraktivität des Kantons Luzern aber markant. Der Kanton verliert seinen Wettbewerbsvorteil der tiefen Unternehmensgewinnsteuern für grosse internationale Unternehmen. Es besteht das Risiko, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen aus dem Kanton Luzern abwandern sowie künftige Investitionen nicht mehr in Luzern getätigt werden. Insgesamt steht ein Fiskalertrag von über 1’100 Millionen Franken für Bund, Kanton und Gemeinden auf dem Spiel.
Starken Wirtschaftsstandort mit einem umfassenden Massnahmenpaket sichern
Um die drohenden Standortnachteile zu kompensieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zugleich die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern, schlägt die Luzerner Regierung ein breites Paket zur Weiterentwicklung der Standortförderung vor. «Mit der Vorlage verfolgen wir drei Ziele: Wir wollen die attraktiven Standortbedingungen für grosse internationale Unternehmen im Kanton Luzern erhalten und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für alle Luzerner Unternehmen verbessern sowie in die Lebensqualität der Bevölkerung investieren», fasst Wirtschaftsdirektor Fabian Peter zusammen. Dafür sollen 2026 planmässig 250 Millionen Franken und ab 2027 jährlich 300 Millionen Franken in einen breiten Massnahmenfächer investiert werden.
Der Schwerpunkt der Massnahmen zu Gunsten der Wirtschaft liegt auf der Innovationsförderung, der Verbesserung der Steuerbelastung und Rahmenbedingungen in Sachen Digitalisierung, Erschliessung von Wirtschaftsflächen, Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen und einer kundenorientierten Verwaltung. Darin zeigt sich auch, dass der für die Standortattraktivität mitunter bedeutsame Steuerwettbewerb verstärkt durch einen Förderwettbewerb abgelöst wird. Die zur Verfügung stehenden Förderbeiträge richten sich nach den dafür jeweils im Voranschlag eingestellten Mitteln – unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung und der Entwicklung des Staatshaushaltes. Die Massnahmen zu Gunsten der Bevölkerung fokussieren auf Verbesserungen in den Bereichen Steuerbelastung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kultur und Digitalisierung.
Vom 10. März bis 9. Juni 2025 fand eine öffentliche Vernehmlassung zur Vorlage statt (vgl. Kurzmitteilung vom 10. Juni 2025). Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden schätzte die Vorlage als ausgewogen ein. Aufgrund der Rückmeldungen hat die Regierung das Massnahmenpaket an verschiedenen Punkten noch geschärft: So wurde insbesondere eine Ergänzung in puncto Verfügbarkeit von Wirtschafts- und Wohnflächen aufgenommen. Mehrfach wurde in der Vernehmlassung ergänzend zur geplanten Innovationsförderung ein Instrument zur betrieblichen Nachhaltigkeitsförderung gefordert. Das ist auch aus Sicht der Regierung ein wichtiger Aspekt, der aber primär im Rahmen des Planungsberichtes Klima- und Energiepolitik berücksichtigt werden soll.
Nächste Meilensteine
Mit der Botschaft Weiterentwicklung Standortförderung beantragt die Regierung dem Kantonsrat die Änderung des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik (neu: Gesetz über die Standortförderung und die Regionalpolitik [StaReG]). Nach der Behandlung der Vorlage im Kantonsrat ist zudem eine Volksabstimmung vorgesehen, die in rund einem Jahr stattfinden soll. Per 1. Oktober 2026 soll die Vorlage in Kraft treten.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Globalisierung
– Digitaler Wandel
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie