Die Lebensmittelkontrolle zieht Bilanz

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Die Luzerner Lebensmittelbetriebe hielten sich im letzten Jahr grosszügig an die Vorgaben zur Sicherheit, Hygiene und Deklaration – das zeigen die über 1’400 Inspektionen und 7’200 Proben der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV). Aufgrund des gesundheitlichen Risikos waren in einigen Fällen dennoch Sofortmaßnahmen erforderlich.

Über 1’400 Mal wurden Luzerner Lebensmittelbetriebe wie Restaurants, Bäckereien, Bäder oder Detailhändler im Jahr 2024 durch die Kontrolleure der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) aufgesucht. Dies meist mit erfreulichen Ergebnissen: Bei rund 96 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse vorgefunden, bei 60 Betrieben (4,1 %) wurden größere Mängel festgestellt. Bei allen Beanstandungen wurde die Behebung der Mängel veranlasst. In Einzelfällen mussten Benutzungsverbote ausdrücklich ausgesprochen werden. Dort, wo eine Inspektion zu einem unbefriedigenden Ergebnis geführt hat, hat sich zudem der Zeitraum bis zur nächsten Kontrolle verkürzt.

7’200 Lebensmittel- und Trinkwasserproben untersucht
Nebst diesen Inspektionen wurden rund 7’200 Proben von Lebensmitteln, Trinkwasser sowie von Gebrauchsgegenständen im Labor der Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz untersucht. Rund jede zehnte Sonde erfüllte die Anforderungen nicht. Die häufigsten Mängel waren auf einen unsachgemäßen Umgang mit den Lebensmitteln zurückzuführen, beispielsweise auf eine zu lange Lagerdauer oder eine Lagerung bei zu hohen Temperaturen.

Badwasserqualität
Das Badewasser aus insgesamt 94 Becken aus 43 Hallen- und Freibädern wurde mikrobiologisch und chemisch kontrolliert. In 30 (32 %) Becken wurden die Anforderungen nicht erfüllt. Im Allgemeinen waren Hallenbäder seltener als Freibäder betroffen. Dies ist insbesondere auf das hohe Besucheraufkommen bei sommerlichem Wetter und auf ungünstige Maßnahmen der Badebetriebe während dieser Spitzenzeiten zurückzuführen. Drei Bäder waren mikrobiell derart stark belastet, dass sie zum Schutz der Gesundheit der Badenden vorübergehend gesperrt werden mussten.

Sofortmassnahmen zum Schutz der Gesundheit
In mehreren Fällen mussten zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten Sofortmassnahmen ergriffen werden. Dabei wurden Konsumentinnen und Konsumenten vor den betroffenen Produkten gewarnt und die Produkte vom Markt zurückgerufen. In einem Fall musste infolge Überschreitung der akuten Referenzdosis für Bromid, welches die Schilddrüsenfunktion und das Nervensystem negativ beeinträchtigte, Basmatireis zurückgerufen werden. In einem anderen Fall enthielten mehrere Jahresproduktionen eines Kirsches zu viel krebserregendes Urethan. Von einer Produktionscharge ging ein Verletzungsrisiko aus, da Kunststoffsplitter in diese Waren gelangten. Ein weiterer Fall betraf Kunststoffgeschirr, das zu viel nierenschädigendes Melamin in den Lebensmitteln abgab.

Anhang
Bericht Zahlen und Fakten 2024