Enzootische Pneumonie: Stand der Bekämpfungsmassnahmen

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Bei Enzootische Pneumonie (EP) handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit bei Schweinen, die in mehreren Kantonen ausgebrochen ist. Für die Zuchtbetriebe des betroffenen Schweinerings wurde eine Totalsanierung angeordnet. Der Veterinärdienst des Kantons Luzern informiert im Folgenden über den Stand der Bekämpfungsmassnahmen. Bisher gibt es keine Hinweise, dass Betriebe ausserhalb des Schweinerings infiziert sein könnten. Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich.

Am 9. September 2026 wurde der Veterinärdienst des Kantons Luzern über den Ausbruch der Enzootischen Pneumonie (EP) in einem Schweinering orientiert. Durch eine Totalsanierung bei den Zuchtbetrieben wurden die Infektionsketten unterbrochen und eine weitere Ausbreitung der EP sollte so verhindert werden. Die Anwendung dieser einschneidenden Massnahmen war notwendig, um die restliche Schweinepopulation im Kanton Luzern beziehungsweise in der gesamten Schweiz vor einer Ansteckung zu schützen. Eine Totalsanierung ist mit der vollständigen Räumung dieser Betriebe verbunden. Von den zehn betroffenen Zuchtbetrieben im Kanton Luzern sind aktuell alle geräumt worden. Dabei mussten 4’500 Tiere geschlachtet oder getötet werden. Zudem musste ein Mastbetrieb des betroffenen Schweinerings im Kanton Luzern mit ca. 700 Masttieren, in dem ein Ausbruch der EP nachgewiesen wurde, ebenfalls geräumt werden. Gesamtschweizerisch ist die Totalsanierung weit fortgeschritten. Schweizweit mussten bisher ca. 10’500 Tiere geschlachtet oder getötet werden

Bei den Räumungen der Betriebe erhielt der Veterinärdienst Unterstützung durch tierärztliche Fachpersonen der Schweinemedizin Bern und der Schweinegesundheitsdienste, durch die Firma Tierseuchenvorsorge Schweiz (TSV), durch Angehörige des Zivilschutzes und durch die Luzerner Polizei (Absperrungen). Bei Bedarf wäre das Care Team des Kantons Luzern zur Verfügung gestanden.

Voraussetzungen für die Aufhebung der Betriebssperren
Die Sperre ersten Grades bleibt vorerst für alle betroffenen Betriebe in Kraft. Es gelten weiterhin Einschränkungen für den Tierverkehr. Die Sperre kann aufgehoben werden, sobald die Ställe der betroffenen Betriebe gereinigt und desinfiziert worden sind und mindestens zehn Tage leer stehen. Nach der Überprüfung der Reinigung und Desinfektion durch den Veterinärdienst und dem Ablauf der Leerzeit kann der Veterinärdienst die Betriebssperre wieder aufheben.

Massnahmen in den Mastbetrieben
Für jeden Mastbetrieb des betroffenen Schweinerings wird das Risiko für eine Verschleppung von EP in andere Betriebe individuell bestimmt. Dabei spielt es eine Rolle, ob im Mastbetrieb selbst Symptome der EP aufgetreten sind, ein positiver Nachweis von EP vorhanden ist sowie welche Schweinebetriebe in der Nachbarschaft liegen und in welcher Distanz zueinander.

Massnahmen in den benachbarten Betrieben
Betriebe, die in der Nachbarschaft von gesperrten Betrieben liegen, werden durch Tierärztinnen und Tierärzte besucht. Dabei beurteilen sie den Gesundheitszustand der Schweine. Sollten bei diesen Besuchen hustende Tiere oder solche gefunden, bei denen eine Infektion mit EP nicht ausgeschlossen werden kann, entnehmen die Tierärztinnen oder Tierärzte Proben und lassen sie auf EP untersuchen. Diese Kontrollen in den benachbarten Betrieben sind unerlässlich für die Überprüfung, ob sich die Infektion mit EP weiter ausgebreitet hat.

Weiterhin wachsam bleiben
Alle Schweinehaltenden müssen Tierbewegungen fristgerecht erfassen, Begleitdokumente vollständig ausfüllen und die angeordneten Einschränkungen des Tierverkehrs einhalten. Die konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen wie Personenschleusen, Kleiderwechsel und die Desinfektion von Händen und Stiefeln schützen den eigenen Bestand und verhindern die Verschleppung des Erregers.