Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft. Damit gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe. Im übrigen Kantonsgebiet sind Feuer in befestigten Feuerstellen sowie Holzkohlegrills somit wieder erlaubt. Die Bevölkerung wird weiterhin zur Vorsicht aufgerufen.
Nach wie vor ist die aktuelle Waldbrandgefahr im Kanton Luzern wie in den übrigen Zentralschweizer Kantonen lokal unterschiedlich ausgeprägt. Die für eine wesentliche Entschärfung der Waldbrandgefahr notwendigen länger andauernden Niederschläge sind noch nicht eingetreten. Die Gewitterregen der vergangenen Tage und die tieferen Temperaturen vermochten die Situation jedoch im Offenland leicht zu entschärfen.
Das im Kanton Luzern bis anhin geltende absolute Feuerverbot im Freien wird auf ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Wald) reduziert. Dieses tritt am Dienstag, 25. August 2026, 12.00 Uhr, in Kraft.
Es gelten die folgenden Regelungen:
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Der kantonale Forstdienst, das Feuerwehrinspektorat und die Polizei appellieren an die Vernunft und das Verständnis der Bevölkerung für diese ausserordentliche Situation. Die Behörden beobachten die Situation und stehen in Kontakt mit den übrigen Zentralschweizer Kantonen.
Alle relevanten Informationen zum geltenden Verbot sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zu finden. Der Kanton bittet die Bevölkerung, sich über www.waldbrandgefahr.ch über die aktuelle Gefahrenlage und geltende Massnahmen zu informieren.
Anhang
Verhaltensregeln bei Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Plakat Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Allgemeinverfügung
Bild 1: Brennender Waldboden (Quelle: Feuerinspektorat Luzern)
Bild 2: Feuerwehr im Einsatz

