Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Kantonsrates lehnt die Verfassungsinitiative «Digitalisierung jetzt» der Jungfreisinnigen ab und unterstützt einstimmig den Gegenvorschlag der Regierung. Auch einem Sonderkredit für den Weiterbetrieb der E-Government-Infrastruktur stimmt die Kommission zu.
Die SPK hat unter dem Vorsitz von Maria Pilotto (SP, Luzern) die Botschaft B 71 (Volksinitiative «Digitalisierung jetzt!» und Gegenvorschlag in Form eines neuen Gesetzes über E-Government sowie Weiterbetrieb der E-Government-Infrastruktur) vorberaten.
Die Initiative «Digitalisierung jetzt!» der Jungfreisinnigen verlangt, dass der Grundsatz «digital first» in die Kantonsverfassung aufgenommen wird. Dieser Grundsatz besagt, dass der Kanton und die Gemeinden ihre Aufgaben wann immer möglich mit digitalen Mitteln erfüllen sollen. Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung und schlägt stattdessen ein neues Gesetz über E-Government vor. Ausserdem beantragt er beim Kantonsrat einen Sonderkredit in Höhe von 12,31 Mio. Fr. für den Weiterbetrieb der E-Government Infrastruktur.
Die SPK unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates und den Sonderkredit nach intensiver Diskussion einstimmig. Sie lehnt die Volksinitiative ab, weil eine Regelung des Grundsatzes «digital first» auf Verfassungsstufe aus ihrer Sicht zu unflexibel für den dynamischen Digitalisierungsprozess wäre. Ausserdem bestünde aus Sicht der Kommission die Gefahr, dass staatliche Dienstleistungen künftig nur noch digital zugänglich sein werden. Einen solchen «digital only»-Ansatz lehnen aber alle Fraktionen ab. Öffentliche Dienstleistungen sollen weiterhin auch für Menschen zugänglich sein, die analoge Wege bevorzugen oder darauf angewiesen sind.
Eine Mehrheit der Kommission beanstandete, dass der Regierungsrat den Einbezug der Gemeinden in die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur nicht klar genug geregelt habe. Die Kommission behält sich vor, im Rahmen der zweiten Beratung des Gegenentwurfs noch eine entsprechende Bestimmung im E-Government-Gesetz zu ergänzen.
Eine Minderheit der Kommission erachtete den Gegenentwurf bezüglich der Datensparsamkeit, der digitalen Souveränität und der Orientierung an den Bedürfnissen der Nutzenden als zu wage.
Die erste Beratung der Botschaft im Kantonsrat ist für die Mai-Session geplant.
Anhang
Botschaft B 71

