Kommission genehmigt den AFP und ist für Senkung des Steuerfusses

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Ruedi Amrein, Präsident Planungs- und Finanzkommission des Luzerner Kantosrates

Die Planungs- und Finanzkommission PFK beantragt dem Kantonsrat die Festsetzung des Voranschlags 2027 mit Anpassungen und die Genehmigung des AFP für die Planjahre 2028-2030. Der Steuerfuss für 2027 soll von 1.45 Einheiten auf 1.4 Einheiten reduziert werden.

Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Ruedi Amrein (FDP, Malters) den Aufgaben- und Finanzplan 2027-2030 (AFP) mit dem Voranschlag für 2027 beraten. In derselben Sitzung hat die PFK auch diverse Nachtragskredite zum Voranschlag 2026 vorberaten.

AFP 2027-2030 mit Voranschlag 2027
Der Kantonsrat hat den letztjährigen AFP nicht genehmigt und den Regierungsrat beauftragt, das Ausgabenwachstum auf das vom Staatssekretariat für Wirtschaft prognostizierte Wirtschaftswachstum zu begrenzen. Dabei hat der Kantonsrat gebundene und mengenbedingte Ausgabensteigerungen sowie politisch gewollte Mehrausgaben für die Mobilitätsfinanzierung, die Standortförderung und den Ausbau von Justiz und Polizei ausgenommen. Die PFK stellt fest, dass den Bemerkungen des Kantonsrates weitgehend Rechnung getragen wurde, so dass unter Einbezug der politisch gewollten Ausgabensteigerungen sowie der nicht beeinflussbaren Ausgaben die Entwicklung der Ausgaben nahezu dem vom Staatssekretariat für Wirtschaft erwarteten BIP-Wachstum entspricht. Allerdings besteht weiterhin ein von einer Mehrheit der PFK kritisch beurteiltes Ausgabenwachstum beim Personal. Aus diesem Grund beantragt die PFK mehrheitlich, dass im Voranschlag 2027 das generelle Wachstum des Personalaufwands in allen Aufgabenbereichen von 1,1 Prozent auf 0,6 Prozent zu reduzieren sei. Die Globalbudgets seien entsprechend gesamthaft um 2,643 Mio. Fr. zu reduzieren. Zudem ist die beim Sachaufwand eingestellte Teuerung in allen Aufgabenbereichen von 0,6 Prozent auf 0,5 Prozent zu reduzieren. Eine Minderheit der PFK beklagte Leistungsreduktionen für die Bevölkerung und stellte die geplanten Aufwandreduktionen grundsätzlich in Frage. Ebenfalls monierte die PFK, dass der Regierungsrat den vom Kantonsrat geforderte Platzhalter von mindestens 100 Millionen Franken für eine Steuergesetzrevision zur Entlastung des Mittelstands nicht in den AFP aufgenommen hat. Die PFK verlangt daher mehrheitlich, dass im nächsten AFP die notwendigen Mittel für eine Steuergesetzrevision (Entlastung Mittelstand) einzustellen seien, wobei die Ergebnisse der Beratung des Finanzleitbildes entsprechend zu berücksichtigen sind.

Im Weiteren fordert die PFK, dass im nächsten AFP Indikatoren festzulegen sind, welche den Effekt oder die Wirkung des kostenintensiven Kinderbetreuungsgesetzes abbilden. Im Asyl- und Flüchtlingswesen unterstützt die PFK einstimmig, dass bei der Revision des Sozialhilfegesetzes darauf verzichtet wird, die entsprechenden Dossiers ab 2029 bereits nach Ablauf von 8 Jahren an die Gemeinden zu übergeben. Die verlangte departementsübergreifende Aufgabenüberprüfung sei zudem sofort zu starten, damit der AFP 2028-2031 bereits konkrete Lösungsansätze aufzeigt und dass nicht erst die Platzhalter für die Planjahre 2029 und 2030 abgewartet werden.

Die PFK beantragt dem Kantonsrat die Festlegung des Voranschlags 2027 und die Genehmigung der Planjahre 2028-2030 in der vorberatenen Fassung mit je 12 zu 4 Stimmen.

Steuerfussreduktion
Die PFK unterstützt mit 10 zu 6 Stimmen die vom Regierungsrat vorgeschlagene Reduktion des Steuerfusses um einen Zwanzigstel von 1,45 auf 1,4 Einheiten für das Jahr 2027.

Nachtragskredite zum Voranschlag 2026
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat vier Nachtragskredite zum Voranschlag 2026. In der Erfolgsrechnung 2026 sollen Mehrkosten von rund 6,6 Millionen Franken zusätzlich bewilligt werden. Der grösste Anteil dieser Mehrkosten (5’926’000 Franken) fällt im Aufgabenbereich Berufs- und Weiterbildung an. Es darf allerdings erwartet werden, dass der zusätzliche Mittelbedarf durch den erwarteten Ertragsüberschuss finanziert werden kann. Die PFK beantragt dem Kantonsrat einstimmig die Bewilligung der genannten Nachtragskredite.

Der Kantonsrat wird diese Vorlagen an der Oktober Session beraten.