Luzerner Regierung plant Justizvollzug langfristig und bedarfsgerecht

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Der Luzerner Regierungsrat stellt die Weichen für einen zukunftsfähigen Justizvollzug. Die weitgehend positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung bestätigen den eingeschlagenen Weg. Die Planung wurde deshalb weiter konkretisiert und einzelne Massnahmen angepasst. Im Zentrum stehen die Entlastung des bestehenden Systems, bedarfsgerechte Kapazitäten und die gezielte Weiterentwicklung des Justizvollzugs.

Der Justizvollzug steht schweizweit unter Druck. Auch die Justizvollzugsanstalten Grosshof und Wauwilermoos sind seit Jahren sehr stark ausgelastet. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an den Vollzug: Psychische und psychosoziale Belastungen der eingewiesenen Personen nehmen zu, spezialisierte Angebote fehlen und die Anforderungen an Betreuung, Sicherheit und Resozialisierung wachsen. Der Kanton Luzern will diesen Herausforderungen langfristig begegnen. Dazu legte der Regierungsrat im April 2026 den Planungsbericht «Zukunft Justizvollzug Luzern» mit 26 gestaffelten Massnahmen vor und gab ihn vom 1. April bis 10. Juli 2026 in die Vernehmlassung (siehe Mitteilung vom 1. April 2026).

Zum Planungsbericht gingen 14 Stellungnahmen ein. Diese waren weitgehend positiv. Gesamthaft wurde der Planungsbericht als vollständig, zielgerichtet und wirksam beurteilt. Die Rückmeldungen bestätigen den ausgewiesenen Handlungsbedarf. Als besonders wirksam wurden der bedarfsgerechte Ausbau der Vollzugskapazitäten sowie der Ausbau von Alternativen zur Haft, wie beispielsweise der Aufbau einer Bussenumwandlungsstelle zur Reduktion von Ersatzfreiheitsstrafen, beurteilt.

Kapazitätsplanung langfristig ausrichten
Von mehreren Seiten wurde kritisch angemerkt, dass die vorgesehenen Massnahmen zwar kurzfristig entlasten, aber keine langfristige strukturelle Lösung bieten. Aufgrund dieser Rückmeldungen wurde der Gesamtbedarf an Haftplätzen für die kommenden 30 Jahre bis 2055 fundiert hergeleitet.

Auf dieser Grundlage wurde die Kapazitätsplanung weiterentwickelt und auf den ausgewiesenen Bedarf ausgerichtet.

– Kurzfristig sollen die Haftplätze für Frauen von der JVA Grosshof in die JVA Wauwilermoos verlagert werden. Dadurch werden im Grosshof zwölf zusätzliche Plätze für die Untersuchungshaft frei.
– Mittelfristig soll die JVA Grosshof um 25 Plätze erweitert werden. Dazu ist ein Erweiterungsbau vorgesehen.
– Langfristig ist vorgesehen, die JVA Wauwilermoos auf insgesamt 160 statt auf 100 Plätze auszubauen. Die Gesamtsanierung und Erweiterung befindet sich in der Projektphase. Der Wettbewerb, der verschiedene Ausbaustufen umfasst, ist abgeschlossen.

Der bedarfsgerechte Ausbau und die Erweiterung der JVA Wauwilermoos führen zu geschätzten zu-sätzlichen Bruttoinvestitionskosten von rund 46 Millionen Franken.

Entlastung und Weiterentwicklung im Fokus
Neben ausreichenden Vollzugskapazitäten setzt der Planungsbericht auf Massnahmen zur gezielten Weiterentwicklung des Justizvollzugs, die in der Vernehmlassung breite Zustimmung fanden. Ein Schwerpunkt liegt auf der psychiatrischen Versorgung und auf spezialisierten Angeboten für Personen mit besonderen Bedürfnissen. Dazu sollen unter anderem spezialisierte ausserkantonale Plätze gesichert und die psychiatrische Versorgung im Grosshof gestärkt werden.

Auch für Jugendliche sollen geeignete Haft- und Kriseninterventionsplätze geschaffen werden. Weitere Massnahmen betreffen Alternativen zur Haft, die Koordination innerhalb der Justizkette sowie Prävention, Resozialisierung und geeignete Arbeits- und Beschäftigungsangebote.

Mit dem Planungsbericht verfolgt der Kanton Luzern damit einen umfassenden Ansatz: Er schafft die notwendigen Kapazitäten und entwickelt gleichzeitig die Angebote und Strukturen des Justizvollzugs gezielt weiter. Ziel bleibt ein bedarfsgerechter, differenzierter und zukunftsfähiger Justizvollzug, der Sicherheit, einen rechtskonformen Vollzug und eine wirksame Resozialisierung gewährleistet.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Planungsbericht «Zukunft Justizvollzug Luzern» zur Beratung.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Botschaft B 121 Planungsbericht Zukunft Justizvollzug Luzern