GLP und SVP lancierten nach den letzten Wahlen je eine Volksinitiative, um die Anzahl Listen bei kantonalen Proporzwahlen zu verringern. Der Regierungsrat beantragt, beide Initiativen ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Einerseits werden auf Bundesebene andere Lösungen zu diesen Themen geprüft, als die Initiativen fordern, und es sollen auf allen Staatsebenen die gleichen Regeln gelten. Anderseits lehnte der Kantonsrat 2024 politische Vorstösse mit den gleichen Anliegen ab.
Mit der Initiative «Faire Wahlen ohne Listenflut» fordert die GLP, dass das doppeltproportionale Zuteilungsverfahren (sogenannter doppelter Pukelsheim) bei den Luzerner Kantonsratswahlen angewendet wird. Mit der Gesetzesinitiative «Stopp Listenflut» der SVP soll zukünftig pro Liste nur noch eine Listenverbindung mit gleicher Bezeichnung zugelassen sein. Unterlistenverbindungen sollen ausgeschlossen werden.
Hintergrund der Initiativen sind die Nationalratswahlen 2023, bei denen eine Rekordzahl von Listen aufgestellt wurden. Im Anschluss wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verschiedene Vorstösse eingereicht, unter anderem im Kanton Luzern. Zwei Motionen zur Einführung des doppelten Pukelsheims und zur Begrenzung der Unterlisten wurden 2024 jedoch vom Kantonsrat abgelehnt. Es sollen das gleiche Sitzuteilungsverfahren und die gleichen Regelungen bei den Listen- und Unterlistenverbindungen sowohl für die Kantonsrats- als auch für die Nationalratswahlen gelten.
Der Regierungsrat verweist mit seinem Antrag auf diese Entscheide des Kantonsrats und auf die laufenden eidgenössischen Beratungen im Hinblick auf die Wahlen im Jahr 2031. Derzeit werden auf Bundesebene für das Sitzzuteilungsverfahren und die Regelung der Listen- und Unterlistenverbindungen andere Lösungen geprüft als die Initiantinnen und Initianten fordern. Somit würde eine Annahme der Initiativen zu unterschiedlichen Regeln auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene führen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die beiden Initiativen ohne Gegenentwurf abzulehnen.

