Unabhängige Untersuchung schafft Klarheit – Regierungsrat stärkt Governance bei WAS und entwickelt die Oberaufsicht weiter

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Die Ergebnisse der unabhängigen formellen Untersuchung zu den Vorkommnissen im Verwaltungsrat des Sozialversicherungszentrums Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern (WAS) liegen vor. Sie schaffen Klarheit hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe und zeigen auf, wo Verbesserungen notwendig sind. Der Regierungsrat zieht daraus konkrete Konsequenzen – sowohl für WAS als auch für die Weiterentwicklung der Public Corporate Governance des Kantons Luzern.

Anfang 2026 gingen beim Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) Hinweise von Verwaltungsratsmitgliedern und Mitarbeitenden von WAS ein, die den damaligen Verwaltungsratspräsidenten betrafen. Zudem standen Vorwürfe im Raum, dass unrechtmässig Sitzungs- und Spesenentschädigungen bezogen worden seien. Der Regierungsrat beauftragte daraufhin Frau Prof. Dr. iur. Isabelle Häner mit einer unabhängigen formellen Untersuchung, um den Sachverhalt umfassend abzuklären, die im Raum stehenden Vorwürfe aufzuarbeiten und daraus die notwendigen Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Heute veröffentlicht der Regierungsrat die Zusammenfassung des Untersuchungsberichts und eine Übersicht der vom Regierungsrat abgeleiteten Massnahmen.

Untersuchung zeigt Handlungsbedarf auf
Die Ergebnisse der Untersuchung sind differenziert einzuordnen: Die formelle Untersuchung bestätigt einen Teil der erhobenen Vorwürfe. Sie zeigt auf, dass es innerhalb des damaligen Verwaltungsrats Defizite bei der Transparenz, beim Informationsfluss, beim Umgang mit Kritik, beim Führungsverständnis sowie in einzelnen Aspekten der Public Corporate Governance gab. Gleichzeitig hält der Bericht fest, dass sich andere Vorwürfe nicht bestätigt haben. So ergaben sich insbesondere keine Hinweise auf missbräuchliche oder überhöhte Entschädigungen von Sitzungen oder (Fahr-)Spesen. Ebenso zeigte die Untersuchung auf, dass kein ausgeprägtes Klima der Angst herrschte.

Die Untersuchung zeigt zugleich, dass für eine gute Governance neben klaren Regelwerken auch eine Führungskultur, die Transparenz, Offenheit, konstruktive Zusammenarbeit und einen sorgfältigen Umgang mit unterschiedlichen Meinungen ermöglicht, entscheidend ist. Genau hier setzt der Regierungsrat mit konkreten Massnahmen an.

Der Untersuchungsbericht würdigt, wie der Regierungsrat respektive das GSD die Oberaufsicht über WAS wahrgenommen haben. Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass zwischen dem GSD und dem WAS ein guter Austausch besteht und sich die Vorsteherin des GSD am Verhältnismässigkeitsprinzip orientiert. Das bedeutet, dass das Handeln einer Behörde angemessen sein muss. Die gewählte Massnahme soll nicht weitergehen, als es notwendig ist – aber auch nicht weniger weit, als es erforderlich ist. Das GSD brachte sich dort vertieft ein, wo es aufgrund der Entwicklungen erforderlich war.

Der Regierungsrat versteht die Ergebnisse des Untersuchungsberichts als Auftrag, die Instrumente der Oberaufsicht auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse gezielt weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung werden deshalb genutzt, um die Instrumente der Eignersteuerung sowie das Reporting, das Controlling und den strukturierten Dialog zwischen Regierungsrat und Verwaltungsrat WAS weiter zu stärken.

Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor: «Die Untersuchung kommt zum Schluss, dass es keine überhöhten oder missbräuchlichen Entschädigungen gab; aber sie zeigt ebenso, dass ernstzunehmende Defizite in der Umsetzung der Governance bestehen. Wir nehmen die Empfehlungen der Untersuchung ernst. Unabhängige Untersuchungen schaffen nämlich nur dann einen Mehrwert, wenn aus ihren Erkenntnissen konkrete Verbesserungen folgen. Genau das macht der Regierungsrat nun, indem Massnahmen abgeleitet und konsequent umgesetzt werden. Wir stärken die Governance bei WAS und entwickeln gleichzeitig unsere Eignerstrategie und die Instrumente der Public Corporate Governance weiter.»

Konsequenzen für das WAS – und für den Kanton
Der Regierungsrat versteht die Erkenntnisse der Untersuchung auch als Chance, die Steuerung kantonaler Beteiligungen punktuell zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie die Führungs- und Aufsichtsstrukturen weiter zu stärken.

Auf personeller Ebene hat sich die Situation bereits verändert. Der damalige Verwaltungsratspräsident ist nicht mehr im Amt. Das Verwaltungsratspräsidium wird neu besetzt. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung fliessen dabei unmittelbar in das Anforderungsprofil und in den laufenden Rekrutierungsprozess ein. Der Regierungsrat legt insbesondere Wert auf ausgewiesene Governance- und Compliance-Kompetenzen, ein klares Rollenverständnis, strategische Führungskompetenz sowie eine Führungskultur, die eine konstruktive Zusammenarbeit im Gremium ermöglicht.

WAS erfüllt seinen Auftrag zuverlässig
Der Untersuchungsbericht hält ausdrücklich fest, dass WAS seine gesetzlichen Aufgaben während der gesamten Zeit zuverlässig erfüllt hat. Die festgestellten Mängel auf Ebene des damaligen Verwaltungsrats hatten keinen Einfluss auf die Leistungen gegenüber der Bevölkerung oder auf die tägliche Arbeit der Mitarbeitenden. Dem heutigen Verwaltungsrat wird zudem attestiert, dass er den Anforderungen an Compliance und Governance grosse Aufmerksamkeit schenkt. Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor: «Mein Dank gilt den WAS-Mitarbeitenden sowie dem aktuellen WAS-Verwaltungsrat für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser anspruchsvollen Situation. Entscheidend ist nun, die Massnahmen sorgfältig umzusetzen und damit die Grundlagen für eine verantwortungsvolle, transparente und zukunftsgerichtete Führung unserer öffentlichen Beteiligungen weiter zu stärken.»

Die Strafanzeige der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) gegen alt Regierungsrat Guido Graf im Zusammenhang mit der Gründung der WAS Immobilien AG ist nicht Teil der formellen Untersuchung von Prof. Dr. iur. Isabelle Häner. Es handelt sich um ein separates, noch nicht abgeschlossenes Verfahren. Der Regierungsrat äussert sich nicht zur Strafanzeige bzw. zum diesbezüglichen Verfahren.