WAS-Untersuchung: AKK prüft Konsequenzen für Beteiligungssteuerung und Oberaufsicht

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Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) begrüsst, dass der Regierungsrat die Empfehlungen der unabhängigen Untersuchung aufnimmt und konkrete Massnahmen einleitet. Aus Sicht der AKK sind die Erkenntnisse auch über das WAS hinaus für die kantonale Beteiligungssteuerung zu prüfen. Dabei wird sie sowohl die Aufsichtstätigkeit des Regierungsrats als auch ihre eigene Oberaufsicht reflektieren.

Die AKK nimmt die Ergebnisse der unabhängigen formellen Untersuchung zu den Vorkommnissen im Verwaltungsrat des Sozialversicherungszentrums Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) zur Kenntnis. Der Bericht schafft eine wichtige Grundlage für die weitere Aufarbeitung. Als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan wird die AKK ergänzend prüfen, wie der Regierungsrat auf die sich seit 2024 und 2025 verdichtenden Hinweise reagiert hat, welche übergeordneten Konsequenzen sich daraus für die kantonale Beteiligungssteuerung ergeben und wie sie ihre eigene Tätigkeit als parlamentarische Oberaufsicht über den Regierungsrat verbessern kann.

Governance-Fragen bereits 2025 Gegenstand der parlamentarischen Aufsicht
Verschiedene der nun bestätigten Governance-Fragen waren bereits 2025 Gegenstand der Aufsichtstätigkeit der AKK und ihrer Subkommission GSD. Dazu gehörten insbesondere Mehrfachrollen und Interessenkonflikte, Vergütungs- und Transparenzfragen sowie die Governance von Tochtergesellschaften. Auch die AKK wird den Untersuchungsbericht in ihrer Rolle als parlamentarisches Oberaufsichtsorgan kritisch prüfen und eigenständig einordnen. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie der Regierungsrat seine Aufsichts- und Steuerungsverantwortung wahrgenommen hat und welche Lehren sich daraus für die künftige Beteiligungssteuerung und Oberaufsicht ziehen lassen.

Erkenntnisse sollen über WAS hinaus genutzt werden
Die AKK erachtet es zudem als wichtig, die Erkenntnisse der Untersuchung nicht ausschliesslich auf WAS zu beziehen. Sie wird prüfen, welche Empfehlungen für die Public Corporate Governance und die Aufsicht über kantonale Beteiligungen generell relevant sind. Dabei werden die Erkenntnisse auch mit bereits eingereichten Vorstössen der AKK abgeglichen.

Die von der AKK eingereichte Strafanzeige im Zusammenhang mit der Gründung der WAS Immobilien AG ist nicht Gegenstand der vorliegenden formellen Untersuchung. Die AKK äussert sich nicht zum laufenden strafrechtlichen Verfahren.