Die Regierung startet die Vernehmlassung zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen»

Spread the love

Der Kanton Luzern gibt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» in die Vernehmlassung. Der Gegenvorschlag verfolgt zwei Stossrichtungen: Die Regierung sieht vor, für Gemeinden planungs- und baurechtliche Instrumente zur Erweiterung des Wohnraums zu schaffen und mit kantonalen Darlehen den gemeinnützigen Wohnbau zu fördern. Mit diesem Massnahmenpaket trägt die Regierung dem Anliegen des Initiativkomitees Rechnung. Die Vernehmlassung dauert vom 21. Oktober 2026 bis zum 22. Januar 2027.

Im Kanton Luzern gibt es zu wenig Wohnraum – insbesondere im Bereich der zahlbaren Wohnungen. Gemäss LUSTAT Statistik Luzern waren 2024 nur 15 Prozent der Mietwohnungen preisgünstig – mit abnehmender Tendenz. Besonders in städtischen Zentren ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Dies will die Volksinitiative «Für zahlbare Wohnungen» ändern. Das Anliegen des Initiativkomitees wird von der Regierung anerkannt, kann aber nicht wie in der Initiative verlangt umgesetzt werden. Die Regierung hat deshalb einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der der angespannten Wohnraumsituation Rechnung trägt. Ziel des Gegenvorschlags ist es, das Wohnraumangebot im Kanton Luzern zu erweitern.

Die Regierung setzt an zwei Punkten an: Die Gemeinden sollen über planungs- und baurechtliche Instrumente verfügen, um eigenständig und ihren örtlichen Bedürfnissen entsprechend zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen. Zu diesem Zweck soll mittels Anpassung des Planungs- und Baugesetzes ein neuer Zonentyp eingeführt werden, der eine zusätzliche Verdichtung mit der Erstellung von gemeinnützigem Wohnraum verknüpft. Zudem wird der Kanton Luzern gemeinnützige Bauträgerschaften finanziell unterstützen. Vorgesehen ist, dass ab 2028 im Aufgaben- und Finanzplan jeweils fünf Millionen Franken dafür eingestellt werden. Damit ergänzt der Kanton Luzern das Darlehen des Bundes an gemeinnützige Bauträgerschaften. Diese Massnahmen sollen dazu führen, dass mehr Wohnungen gebaut werden, die bezahlbar sind.

Regierung will Wohnraum erweitern und Attraktivität des Kantons hochhalten
Finanzdirektor Reto Wyss unterstreicht die Wichtigkeit des Handelns bezüglich der Neubautätigkeit: «Im Kanton Luzern gibt es zu wenig Wohnraum, die Regierung will und muss hier handeln. Der Gegenvorschlag umfasst zwei Massnahmen: Erstens gibt es finanzielle Unterstützung, zweitens kann durch planungsrechtliche Instrumente neuer bezahlbarer Wohnraum einfacher entstehen. Der Gegenvorschlag ist der richtige Schritt, um die Wohnraumsituation zu verbessern.»

Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, der für die Umsetzung im Planungs- und Baugesetz zuständig ist, ergänzt: «Wir wollen die Rahmenbedingungen weiter verbessern, um den knappen und bezahlbaren Wohnraum zu erweitern. Damit sichern wir die Attraktivität des Standorts Luzern langfristig.»

Die Vernehmlassung dauert vom 21. Oktober 2026 bis zum 22. Januar 2027. Anschliessend wird der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Botschaft unterbreiten. Die Debatte im Kantonsrat findet voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2027 statt. Im Frühjahr 2028 können die Luzerner Stimmberechtigten über die Vorlage abstimmen.

Das verlangt die Initiative «Für zahlbare Wohnungen»
Die Volksinitiative der SP verlangt, den Anteil zahlbarer Wohnungen von heute 13,5 auf mindestens 20 Prozent bis 2040 zu erhöhen. Dafür fordert die Initiative kantonale Massnahmen. Als zahlbar gelten der Initiative zufolge Wohnungen, deren Mietpreise weniger als 70 Prozent des durchschnittlichen Mietpreises der Wohnungen mit gleicher Zimmerzahl und Region betragen. Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen und ist sich der angespannten Wohnraumsituation im Kanton Luzern bewusst. Die Initiative lehnt er jedoch ab, weil ihre Ziele bis 2040 auch mit erheblichen finanziellen Mitteln und raumplanerischen Massnahmen nicht erreicht werden können. Um mehr Wohnraum zu schaffen, schlägt der Regierungsrat die oben erwähnten Massnahmen vor.