Der kantonale Steuerfuss in Luzern sinkt im kommenden Jahr von 1,45 auf 1,40 Einheiten. Der Luzerner Kantonsrat hat dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) bis 2030 und dem Voranschlag 2027 zugestimmt. Zudem hat er das Energiegesetz angepasst. Spätestens ab 2050 dürfen Gebäude im Kanton Luzern nur noch mit erneuerbarer Energie geheizt werden. Der Kanton Luzern senkt den Steuerfuss von 1,45 auf 1,40 Einheiten. Dies entschied die Mehrheit im Kantonsrat und hiess den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2027–2030 und den Voranschlag 2027 (B 112) gut. Ein Antrag auf eine weitergehende Steuerfuss-Senkung auf 1,35 Einheiten war ebenso chancenlos wie der Antrag, diesen unverändert zu belassen. Abgelehnt wurde der Antrag der Planungs- und Finanzkommission (PFK), das Wachstum beim Personalaufwand von 1,1 Prozent auf 0,6 Prozent zu reduzieren. Mit dieser Reduktion wären unter anderem die Massnahmen für die Attraktivierung der Lehrerberufe teilweise wieder rückgängig gemacht worden, was das Parlament nicht wollte.
Fossilfreies Heizen ab 2050
Die Gebäude im Kanton Luzern dürfen spätestens ab 2050 nur noch fossilfrei geheizt werden. Die Änderung des kantonalen Energiegesetzes (B 108) wurde deutlich angenommen. Für die Mehrheit im Parlament war klar, dass der Kanton nur mit einer Abschaffung der fossilen Heizungen seine Klimaziele erreichen kann. Die Gesetzesänderung sieht auch die Möglichkeit finanzieller Anreize für einen vorzeitigen Heizungsersatz vor, sogenannte Desinvestitionsbeiträge.
Während der beiden ersten Tage der Oktober-Session hat der Luzerner Kantonsrat 19 Traktanden behandelt. Der dritte Sessionstag findet am kommenden Montag, 26. Oktober, statt.
Die Aufzeichnungen vergangener Sessionstage sind im Archiv auf der Webseite zu finden.
Anhang
Kurzprotokoll
Liste der neu eröffneten Vorstösse
Video «Erneuerbar heizen»

